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Verkaufsbedingungen

                                                           ALGO GROUP – ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

                                                                                         Stand: Januar 2021

 

DEFINITIONEN

In den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen werden die aufgeführten Begriffe wie folgt definiert:

a) “Algo Group”: die Gesellschaft Algo Group S.p.A.;

b) “Käufer”: die natürliche oder juristische Person, die den Kauf der von der Algo Group vertriebenen Produkte beabsichtigt;

c) “Partei” oder “Parteien”: der Käufer und die Algo Group, einzeln oder gemeinsam;

d) “Bestellung” oder “Bestellungen”: die vom Käufer bei der Algo Group aufgegebene/-n Bestellung/-en;

e) “Produkte”: sämtliche Produkte und Dienstleistungen, die von der Algo Group angeboten und in den Katalogen, Preislisten, Entwürfen, technischen Datenblättern, Broschüren oder anderen Werbematerialien als solche bezeichnet werden;

f) “Vertrag” oder “Verträge”: jeder Vertrag in Verbindung mit dem Produktverkauf seitens der Algo Group und dem Produktkauf seitens des Käufers;

g) “Allgemeine Bedingungen”: die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen.

 

 

GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Bedingungen gelten für jeden Kaufvertrag über Produkte zwischen der Algo Group und dem Käufer und ersetzen in vollem Umfang eventuelle frühere, durch die Algo Group festgelegte allgemeine Verkaufsbedingungen.

Als solche sind sie wesentlicher Bestandteil der Kostenvoranschläge und Angebote seitens der Algo Group in Bezug auf die Produkte und werden ebenso auf Annahmen, Erklärungen und Bestätigungen von Bestellungen seitens der Algo Group angewandt, weshalb sie wesentlicher Bestandteil eines jeden Vertrags sind, sofern von den Parteien nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.

Aus diesem Grund kann der Käufer weder von den allgemeinen Bedingungen abweichende Bedingungen fordern noch gegen die bestehenden Bedingungen Einwendungen erheben.

Die allgemeinen Bedingungen gelten ausschliesslich für Verträge zwischen der Algo Group und Fachleuten, auf die das Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005 (Verbraucherschutzgesetz) keine Anwendung findet.

Bei Mängeln hat der zwischen den Parteien geschlossene individuelle schriftliche Vertrag Vorrang vor den allgemeinen Bedingungen.

 

VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote der Algo Group sind nur für die von der Algo Group im Angebot angegebene Dauer gültig oder, sofern keine Gültigkeitsdauer bestimmt, für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab Angebotsdatum. Unbeschadet dessen können Angebote und Kostenvoranschläge über Produkte seitens der Algo Group von dieser vor Eingang der Annahme des Käufers jederzeit widerrufen werden.

Die vom Käufer bei der Algo Group aufgegebenen Bestellungen stellen unwiderrufliche Vertragsangebote dar, die für die Dauer von zehn (10) Tagen ab dem Moment, in dem diese der Algo Group bekannt werden, verbindlich sind und von der Algo Group nach Massgabe des eigenen Produktionsbedarfs angenommen werden kann.

Während dieser Dauer kann der Käufer die Bestellung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Algo Group nicht stornieren. Der Vertrag kommt mit der Annahme oder der Ausführung der Bestellung durch die Algo Group zustande.

Soweit die Bestellbestätigung seitens der Algo Group von der Bestellung z.B. in Bezug auf die Produktmenge, den Preis und die Lieferbedingungen abweicht, gilt die Bestellbestätigung als Gegenangebot seitens der Algo Group, welches vom Käufer ausdrücklich angenommen werden muss, damit der Vertrag zustande kommt.

 

PRODUKTE

Die Angaben, Masse, Entwürfe, Abbildungen und Datenblätter der Produkte und der dazugehörigen Teile, die in den Katalogen und Broschüren sowie auf den Webseiten der Algo Group verfügbar sind, sowie im Allgemeinen alle in den genannten informativen Veröffentlichungen enthaltenen Daten in Bezug auf die Beschaffenheit und Leistung der Produkte dienen nur zur Information. Aus diesem Grund behält sich die Algo Group das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Änderungen vorzunehmen, die nach seiner Auffassung als Hersteller erforderlich oder angemessen sind, um die Funktionsweise und die Leistung der Produkte zu verbessern bzw. zu steigern und den technischen, technologischen und produktiven Ansprüchen gerecht zu werden.

 

PREISE UND ZAHLUNGSFRISTEN

Die Produktpreise der Algo Group werden in den einzelnen Angeboten, Bestellbestätigungen oder in auf andere Weise zustande gekommenen Verträgen angegebenen und verstehen sich in Euro. Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und der Algo Group anders geregelt, verstehen sich die Preise ab Werk, Lagerhaus der Algo Group (Incoterms® 2010), und beinhalten somit nicht die Fracht- und Versicherungskosten sowie eventuelle weitere Lasten in Verbindung mit dem Verkauf, Abgaben oder Steuern. Die entsprechenden Steuern werden deshalb, wenn erforderlich, separat in Rechnung gestellt und sind vom Käufer zusammen mit dem Produktpreis, auf den sie sich beziehen, zu zahlen.

Die in den Preislisten und Katalogen der Algo Group angegebenen jeweiligen Preise dienen zur Information und sind in keiner Weise verbindlich für die Algo Group, die sich das Recht vorbehält, diese entsprechend dem Anstieg der Arbeitskosten, der Rohstoffpreise und weiterer Kosten oder aus anderen Gründen zu ändern, die sich während der Gültigkeit der eigenen Kataloge und Listen ergeben.

Soweit zwischen dem Käufer und der Algo Group nicht schriftlich anders vereinbart, stellt die Algo Group dem Käufer Rechnungen über die Produktpreise bei Produktlieferung aus und die Zahlung ist, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Darüber hinaus hat Algo Group jederzeit das Recht, bei bestimmten Bestellungen eine An- oder Vorauszahlung zu verlangen oder als Voraussetzung für die Produktlieferung andere, abweichende Zahlungsfristen zu setzen, und kann jeden Auftrag, jede Lieferung oder andere sich aus dem Vertrag ergebende Dienstleistung aussetzen, verzögern oder stornieren, wenn sie der Meinung ist, dass die finanzielle Situation des Käufers die Herstellung oder Lieferung der Produkte zu den üblichen Zahlungsfristen nicht begründet; auch, wenn diese im ursprünglichen Vertrag vereinbart wurden.

Die Zahlungen erfolgen ausnahmsweise auf das von der Algo Group angegebene Konto. Bei Teillieferungen werden Teilrechnungen ausgestellt und die Zahlungen wie angegeben fällig. Sofern zwischen dem Käufer und der Algo Group nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt bei An- oder Vorauszahlungen kein Preisnachlass.

Über die gesetzlichen Rechte und Abhilfen der Algo Group hinaus und sofern das Gesetz dies zulässt, fallen bei Zahlungsverzug, ab Fälligkeitsdatum der Forderung bis zu deren vollständigen Bezahlung, Zinsen gemäss Art. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 231/2002 zum offiziellen Leitzins der EZB + 7% an.

Bei Nichterfüllung seitens des Käufers in Bezug auf Zahlungen an die Algo Group sowie bei andersartiger vertraglicher Nichterfüllung hat Algo Group das Recht, die Erbringung weiterer Dienstleistungen und/oder die Lieferung von Produkten solange zu verweigern, bis die Zahlungen erfolgen, und kann jeden Auftrag, jede Lieferung oder andere Dienstleistung aussetzen, verzögern oder stornieren. Diese Rechte und Abhilfen stehen der Algo Group gemäss Vertrag oder Gesetz zur Verfügung; sie häufen sich und schliessen einander nicht aus.

Algo Group behält sich das Recht vor, Forderungen aus einzelnen Produktverkäufen an Dritte abzutreten, auch im Sinne und mit Wirkung des Gesetzes Nr. 52/91 über Factoring und des Gesetzes Nr. 130/99 über Kreditverbriefung.

 

LIEFERUNG

Soweit von den Parteien nicht schriftlich anders geregelt, werden die Produkte an den Käufer oder an den von ihm genannten Dritten ab Werk, Sitz genannt von der Algo Group (EX Works - Incoterms® 2010), geliefert und die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Produkte dem Frachtführer übergeben werden und die Gefahr eines eventuellen Untergangs oder einer Verschlechterung der Produkte an den Käufer übergeht.

Die von der Algo Group angegebenen oder akzeptierten Liefertermine dienen nur zur Information, weshalb die Lieferziele, soweit zwischen der Algo Group und dem Käufer nicht schriftlich anders geregelt, nicht massgeblich sind.

Sofern nicht anders geregelt, ist der Käufer aus diesem Grund nicht berechtigt, Schadensersatz für die direkten oder indirekten Schäden zu verlangen, die sich aus einem Lieferverzug der Produkte ergeben, ausgenommen in Fällen, in denen die Algo Group diese vorsätzlich oder schuldhaft zu vertreten hat.

In jedem Fall unternimmt die Algo Group alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen, um den mitgeteilten oder akzeptierten Liefertermin einzuhalten und die Unannehmlichkeiten infolge eventueller Verzögerungen auf ein Minimum zu reduzieren, sofern der Käufer alle Informationen in Bezug auf die Bestellung und Lieferung im Hinblick auf den vorgesehenen Liefertermin mit der erforderlichen Vorankündigung zur Verfügung stellt.

Das Eigentum übergeht bei erfolgter Lieferung seitens der Algo Group an den Käufer.

Der Käufer ist im eigenen Interesse verpflichtet, die Menge und den Zustand der Produkte bei Erhalt zu überprüfen und eventuelle Mängel und Vorbehalte unverzüglich schriftlich dem Frachtführer mitzuteilen.

Jede Reklamation bzgl. der Menge und des Zustands der verpackten und gelieferten Produkte wird zurückgewiesen, wenn der Käufer sie nicht im Vorfeld und unverzüglich schriftlich dem Frachtführer vorgebracht hat.

 

ÖHERE GEWALT

Die Algo Group haftet nicht für Lieferverzögerungen oder andere vertragliche Nichterfüllungen, sofern diese auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, wie z.B. Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Materialien, Ausrüstungen oder Energie, Unregelmässigkeiten bei der Rohstoffversorgung oder den Zulieferungen, Arbeitsunterbrechungen, Gewerkschaftskonflikte, Transportschwierigkeiten; Naturkatastrophen, staatliche Massnahmen oder andere Umstände, die sich nach Vertragsabschluss ergeben haben. Der Begriff höhere Gewalt umfasst alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstände und Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle der Algo Group liegen und infolge deren die Algo Group nach vernünftigem Ermessen nicht verpflichtet werden kann, den eigenen Verpflichtungen nachzukommen, einschliesslich der Gründe höherer Gewalt, die die eigenen Lieferanten betreffen. Soweit die Erfüllung aus den genannten Gründen unmöglich ist, wird die Vertragsausführung für die Dauer der Unmöglichkeit ausgesetzt, ohne, dass die Algo Group für die dem Käufer daraus entstehenden Schäden haftet.

Bestehen die Gründe höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate infolge fort, haben sowohl der Käufer als auch die Algo Group das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne, dass die Algo Group für die Verzögerung oder die dem Käufer daraus eventuell entstehenden Schäden haftet.

 

GARANTIE UND HAFTUNG DES HERSTELLERS

Die Produkte besitzen die für die übliche Verwendung erforderlichen qualitativen technischen Eigenschaften. Diese ergeben sich aus den Katalogen, den Montageanleitungen, den Produktabbildungen oder anderen, zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Unterlagen. Der Käufer erklärt, diese zu kennen und zu akzeptieren.

Die Algo Group garantiert, dass die Produkte bei Lieferung den einschlägigen Angaben der Algo Group entsprechen und frei von Mängeln sind. Ausserdem wird garantiert, dass die Produkte bei üblicher und der Bedienungsanleitung entsprechender Verwendung für die Dauer von vierundzwanzig (24) Monaten ab Kaufdatum einwandfrei funktionieren.

Ungeachtet dessen verfällt die Garantie, wenn die vorgebrachten Mängel aus einem oder mehreren der folgenden Gründe entstanden sind: Montagefehler, unsachgemässe Installation, fehlende oder fehlerhafte Beachtung der Angaben der technischen Datenblätter der Algo Group und eventueller Lieferunterlagen, Unterlassung sofortiger Gegenmassnahmen für die Beschränkung eventueller Störungen, Überlastung im Vergleich zu den in den technischen Datenblättern spezifizierten Grenzwerten, Belastungs- oder Umwelttests, missbräuchliche Verwendung, eine von der in der Anleitung genannten abweichende Verwendung, natürliche Abnutzung, Schäden aus unsachgemässer Lagerung oder Aufbewahrung, ungeeigneter Transport, Unfälle aufgrund unsachgemässen Gebrauchs, Unerfahrenheit oder Nachlässigkeit, fehlende oder fehlerhafte Instandhaltung, Reparatur, Veränderung oder weitere nicht genehmigte Massnahmen, Manipulationen, die vom Käufer vorgenommen bzw. von ihm oder einem Dritten vorgenommen lassen wurden, Zufall oder höhere Gewalt.

Um die Garantie in Anspruch zu nehmen, muss der Käufer schriftlich die Gültigkeit der Garantie sowie die sachgemässe Aufbewahrung und Installation des Produkts belegen und der Algo Group entsprechende Nachweise über die Mängel und Schäden zur Verfügung stellen.

Jede Reklamation des Käufers bzgl. Schäden muss der Algo Group innerhalb von dreissig (30) Tagen ab dem Tag, an dem sich der Reklamationsgrund ergab, mitgeteilt werden. Der Käufer sendet die Produkte, die im Rahmen der Garantie zurückgegeben oder umgetauscht werden, an die Adresse zurück, die die Algo Group entsprechend ihrer zu dem Zeitpunkt gültigen Rücknahmepolitik über die Berechtigung zur Rückgabe der Materialien, einschliesslich Transportmodalitäten und Erstattung der einschlägigen Kosten an den Käufer, angibt.

Die Verpflichtung der Algo Group und das Recht des Käufers im Bereich Reklamationen im Rahmen der Garantie, die vom Käufer innerhalb von dreissig (30) Tagen ab Datum der Entdeckung des Reklamationsgrundes gemeldet werden müssen, beschränken sich, nach Ermessen der Algo Group, auf den Ersatz des mangelhaften Produkts oder auf die Erstattung des Kaufpreises bei Kauf eines anderen Produkts. Algo Group bestimmt eine angemessene Frist für den Ersatz des mangelhaften Produkts oder für die Erstattung des Kaufpreises. Mangelhafte Produkte übergehen ins Eigentum der Algo Group, sobald sie ersetzt oder erstattet wurden.

Sofern es nicht von unabdingbaren Rechtsvorschriften vorgesehen ist, gilt die oben genannte Garantie ausschliesslich gegenüber dem Käufer, unter Ausschluss jeder weiteren Haftung der Algo Group sowohl als Verkäufer der Produkte als auch als deren Hersteller.

Sofern nicht anders geregelt, wird jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden seitens der Algo Group ausgeschlossen, die dem Käufer aufgrund der Lieferung oder der fehlenden Lieferung der Produkte entstehen, ausgenommen Vorsatz oder Verschulden.

Der Käufer verpflichtet sich, in allen Vertragsverhältnissen, die die Produkte zum Gegenstand haben, einer im Wesentlichen hiermit identischen Haftungsbeschränkungsklausel zuzustimmen, die die Haftung der Algo Group als Hersteller beschränkt, und haftet voll und allein für den weiteren Verkehr der von der Algo Group gelieferten Produkte.

Bei Produkten nach Muster, Spezifikation oder Entwurf des Käufers haftet die Algo Group nicht für die Funktionsfähigkeit des Produkts oder andere Mängel, wenn sie auf mangelhafte Muster, Entwürfe oder Angaben des Käufers zurückzuführen sind. Bei den genannten Sonderprodukten haftet der Käufer selbst für die Tatsache, dass die Herstellung und Lieferung der genannten Produkte Rechte und/oder Patente von Dritten verletzen könnten.

 

RECHTE IN BEZUG AUF SOFTWARES, TECHNISCH-WIRTSCHAFTLICHE DATENBLÄTTER UND GEISTIGES EIGENTUM

Wenn eine Software und/oder technisch-wirtschaftliche Datenblätter, die im alleinigen geistigen Eigentum der Algo Group stehen, in einem Produkt inbegriffen sind oder mit einem geliefert werden, übergeht bei dem Kauf des Produkts das Eigentum oder die Inhaberschaft über die Rechte und Ansprüche über die Software und/oder Datenblätter nicht an den Käufer. Der genannte Kauf hat, zu den hier aufgeführten Bedingungen, einzig und allein den Erwerb einer nicht exklusiven Lizenz zur Folge, die nicht an den Käufer und/oder den Endnutzer des Produkts übertragen werden kann. Die Lizenz ermöglicht, die Rechte am geistigen Eigentum der Algo Group auszuüben, die Bestandteile der Softwares und/oder Datenblätter sind, die als Teile des Produkts geliefert werden.

Dem Käufer ist untersagt:

  • Veränderung, Anpassung, Übersetzung oder Abwandlung von Softwares, die Eigentum der Algo Group sind und/oder von dieser geliefert werden, in Zusammenhang mit den Produkten;
  • Vergabe, Sublizenz, Vermietung, Verpfändung, Übertragung, Verbreitung oder anderweitige Zurverfügungstellung der genannten Software;
  • Verknüpfung oder Integrierung der Software mit einer anderen Software; oder
  • Assemblierung, Dekompilierung, Disassemblierung des Quellentextes oder der Versuch, diesen der Software auf andere Weise zu entnehmen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Algo Group, sofern er nicht vom Gesetz dazu berechtigt ist.

 

VERTRAULICHKEIT

Der Käufer erkennt an, dass alle technischen, wirtschaftlichen oder finanziellen Daten, die die Algo Group dem Käufer zur Verfügung stellt, streng vertraulich behandelt werden müssen. Der Käufer gibt diese vertraulichen Informationen an Dritte nicht weiter und benutzt sie nicht für andere Zwecke als

den des Vertragsabschlusses und der Vertragsausführung. Aus diesem Grund behält sich die Algo Group das Recht vor, eine eventuelle Verletzung der Vertraulichkeitspflicht, auch gerichtlich, zu verfolgen.

 

EIN- UND AUSFUHRKONTROLLEN

Unterliegt die Lieferung der Produkte auf der Grundlage des Vertrages einer Ein- und Ausfuhrlizenz seitens einer Regierung oder anderer Regierungsbehörden gemäss anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften, kann die Algo Group die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen aussetzen und das entsprechende Recht des Käufers wird, für die Dauer der Einschränkung und/oder des Verbots oder bis die gegenständliche Lizenz erteilt wird, ausgesetzt. In diesem Fall kann die Algo Group den Vertrag auflösen, ohne gegenüber dem Käufer zu haften. Soweit die Erklärung eines Endnutzers erforderlich ist, informiert der Käufer unverzüglich die Algo Group und stellt ihr, nach schriftlicher Anfrage, diese zur Verfügung. Wird die Einfuhrlizenz benötigt, informiert der Käufer unverzüglich die Algo Group und stellt ihr das einschlägige Dokument so schnell wie möglich zur Verfügung. Indem er ein Angebot der Algo Group annimmt, einen Vertrag abschliesst und/oder die Produkte annimmt, stimmt der Käufer zu, die Produkte und/oder die einschlägigen Datenblätter unter Einhaltung der anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Bereich Ein- und Ausfuhrkontrollen zu behandeln.

 

NICHTERFÜLLUNG UND AUFLÖSUNG DES VERTRAGES

Unbeschadet der gesetzlichen oder vertraglichen Rechte und Rechtsmittel der Algo Group sowie des Schadensersatzes ohne jegliche Haftung der Algo Group, hat Algo Group das Recht, nach vorheriger Mitteilung an den Käufer, den Vertrag oder Teile von diesem mit sofortiger Wirkung gemäss Art. 1456 C.C. (Italienisches Zivilgesetzbuch) aufzulösen, wenn:

  1. der Käufer die vertraglichen Verpflichtungen oder die vorliegenden allgemeinen Bedingungen bzgl. (I) der Zahlung des Preises; (II) der Einhaltung der gewerblichen Exklusivrechte im Zusammenhang mit den Produkten, den einschlägigen Softwares und den Datenblättern und (III) der Vertraulichkeitspflicht in Bezug auf die ihm zur Verfügung gestellten Informationen verletzt oder nicht erfüllt;
  2. der Käufer die Bestimmungen und Grundsätze des Ethikkodex der Algo Group verletzt oder nicht erfüllt;
  3. gegenüber dem Käufer ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Liquidation eingeleitet wird oder er seine Tätigkeit beendet.

Bei Eintritt eines der o.g. Fälle werden alle Zahlungen, die der Käufer gemäss Vertrag noch vornehmen muss, fällig.

Bei Vertragsende oder Vertragsauflösung bleiben die allgemeinen Bedingungen, die weitere Wirkungen erzeugen sollen, weiterhin wirksam.

 

DATENSCHUTZ

Bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen verpflichtet sich die Algo Group, die personenbezogenen Daten des Käufers gemäss EU-Verordnung Nr. 679/2016 und it. Gesetzesdekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003 einschliesslich Änderungen und Ergänzungen (Datenschutzgesetz), zum Zwecke der Vertragsausführung und der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, auch steuerlicher und buchhalterischer Art sowie im Bereich der Geldwäschebekämpfung, zu behandeln. Das Informationsblatt steht auf der Website www.algogroup.net zur Verfügung.

Insbesondere werden Angaben zur Person des Käufers sowie weitere Informationen wie Wohnsitz, Kontoauszüge und gewerbliche Informationen gesammelt, die von der betroffenen Person, aus staatlichen Registern, Verzeichnissen und öffentlich einsehbaren Urkunden oder Dokumenten stammen. Die Bereitstellung genannter Daten ist für die Vertragsausführung notwendig.

Die genannten Daten werden von der Algo Group durch geeignete manuelle und elektronische Verarbeitungsvorgänge gesammelt, erfasst, geordnet, gespeichert und verwaltet, um die Ausübung von Rechten und die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten zu ermöglichen. Die Datenverarbeitung erfolgt durch geeignete Instrumente, um Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten – unter Verwendung von manuellen, elektronischen und telematischen Instrumenten und ausschliesslich zu den o.g. Zwecken. Die Daten können an Personen übermittelt werden, die beauftragt werden, an folgende Parteien Zahlungen zu leisten und von diesen Zahlungen entgegenzunehmen: Geldinstitute, Zessionäre, öffentliche Organe und Verwaltungen für die Gewährleistung der Erfüllung von Rechtsvorschriften sowie Gesellschaften des Konzerns, Verkaufs- und Versorgungsnetz, Rechtsbeistand, Sachverständige und Gesellschaften, die im Marktsegment Hardware und Software für den EDV-Bereich tätig sind. Die Algo Group verpflichtet sich, entsprechend ihrer Kenntnisse und dem technischen Fortschritt, jede organisatorische, physische und logische Massnahme einzusetzen, die dazu dienen, eine höchstmögliche Risikominderung zu gewährleisten im Zusammenhang mit der, auch versehentlichen, Vernichtung und dem Verlust der Daten, dem unerlaubten Zugang zu denen und der unzulässigen sowie nicht den Zwecken der Datenerhebung entsprechenden Verarbeitung dieser. Die Algo Group verpflichtet sich ausserdem, die Mindeststandards der EU-Verordnung Nr. 679/2016 und des it. Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 samt Änderungen und Ergänzungen einzuhalten.

In Bezug auf die genannte Datenverarbeitung hat der Käufer das Recht auf:

a) Bestätigung darüber, ob Daten zu seiner Person verarbeitet werden, auch wenn diese noch nicht erfasst wurden;

b) Information in verständlicher Form über die Daten und ihre Herkunft sowie die Gründe und Zwecke der Datenverarbeitung;

c) Löschung, Verwandlung in anonyme Form oder Sperrung der Daten, deren Verarbeitung mit einer oder mehreren Rechtsverletzungen verbunden war, sowie Aktualisierung, Berichtigung und Ergänzung der Daten;

d) Widerspruch gegen die Datenverarbeitung, ganz oder teilweise und aus berechtigten Gründen;

e) Datenübertragbarkeit;

f) Widerruf der Einwilligung in die Datenverarbeitung;

g) Beschwerde bei dem Datenschutzbeauftragten bei Rechtsverletzung hinsichtlich des Datenschutzes.

 

ETHIKKODEX

Der Käufer erklärt im eigenen Namen sowie im Namen der eigenen Berater, Mitarbeiter, Arbeitnehmer und Lieferanten, den Ethikkodex der Algo Group über die Grundsätze der Unternehmensethik zu kennen, gelesen zu haben und, gemäss Art. 1381 C.C., die in ihm formulierten Ethik- und Verhaltensgrundsätze einzuhalten.

 

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Auf alle Angebote, Bestätigungen und Verträge findet das italienische Recht Anwendung.

Der Käufer und die Algo Group bemühen sich, jede Streitigkeit, die sich aufgrund oder in Verbindung mit dem Vertrag ergeben, nach Treu und Glauben und in gegenseitiger Zusammenarbeit beizulegen. Sollte eine Streitigkeit zwischen den Parteien nicht friedlich beigelegt werden können, ist der ausschliessliche Gerichtsstand Mailand, Italien, vorbehaltlich des Rechts der Algo Group, am Wohnsitz des Käufers gegen diesen gerichtliche Verfahren einzuleiten.

Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 auf den Vertrag und die damit verbundenen Angebote, Bestellungen und Bestellbestätigungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Keine Klausel des Vertrags oder der vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen schränkt das Recht der Algo Group oder des Käufers ein, gemäss der anwendbaren Rechtsvorschriften, Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen.

Soweit die allgemeinen Bedingungen in mehreren Sprachen verfasst worden sind, ist die italienische Fassung massgeblich.

 

 

Unterschrift des Käufers

 

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Gemäss und mit Wirkung des Art. 1341, Abs. 2 des C.C. erklärt der Käufer, die Klauseln der vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren, in Zusammenhang mit:

1) Preise und Zahlungsfristen;

2) Lieferung;

3) Höhere Gewalt;

4) Garantie und Haftung des Herstellers;

5) Rechte in Bezug auf Softwares, technisch-wirtschaftliche Datenblätter und geistiges Eigentum;

6) Ein- und Ausfuhrkontrollen;

7) Nichterfüllung und Auflösung des Vertrages;

8) Ethikkodex;

9) Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

 

 

Unterschrift des Käufers

 

………………………….